1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden AGB genannt) der Home4u Immobilien GmbH, Asturisgasse 16/3, 3435 Zwentendorf an der Donau (im folgenden kurz HOME4U genannt) berücksichtigen die Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (IMV), BGBI. Nr. 297/1996 idF BGBI. Nr. 490/2001, sowie das Maklergesetz, BGBI.Nr. 262/1996 idF BGBI. Nr. 98/2001. Die AGB gelten, im Sinne der genannten gesetzlichen Grundlagen für vereinbart und bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen HOME4U und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages. Abweichende schriftliche Vereinbarungen sind im Einzelfall zulässig bedürfen jedoch der Schriftform.
    Soweit die AGB eine ausdrückliche Regelung im Einzelfall nicht vorsehen, gelten die Bestimmungen des Maklergesetzes und der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler. Soweit die nachstehenden AGB mit Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler und dem Maklergesetz, im Widerspruch stehen, gehen die AGB diesen Bestimmungen vor.
  2. Immobilienangebote von HOME4U sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung durch HOME4U sowie den Abgeber sind vorbehalten. Die Angaben erfolgen aufgrund der Informationen und Unterlagen, die vom Auftraggeber und/oder von Dritten zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Objektdaten.
  3. HOME4U ist berechtigt als Doppelmakler tätig zu sein und somit Vermittlungsprovisionen mit beiden Vertragspartnern des Rechtsgeschäftes zu vereinbaren.
    Die Provisionen betragen für den Fall des Zustandekommens (jeweils zzgl. 20 % USt.) eines wirksamen Rechtsgeschäfts zwischen HOME4U vermittelten Personen, bei: I) Kauf, Verkauf und Tausch von: Grundstücken, Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen, Liegenschaftsteilen an den Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird, Unternehmen aller Art und Superädifikaten a) bei einem Wert bis € 36.336,42 je 4% des Wertes; b) von € 36.336,43 bis € 48.448,50 – je € 1.453,46 und c) ab € 48.448,56 – je 3 % des Wertes.
    Die Provision gebührt HOME4U auch, wenn sie in anderer Weise als durch Namhaftmachung (z.B.: durch vermittelnde Tätigkeit, Besichtigungen, Verhandlungsgespräche, …) verdienstlich tätig geworden ist. Übernommene Geldlasten sind Teil des Kaufpreises. Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht auch, wenn ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft (z.B.: Miete statt Kauf) abgeschlossen wird oder eine andere als die in der Vermittlungsvereinbarung vorgesehene Immobilie (z.B.: Wohnung statt gesamtes Haus) zum Vertragsgegenstand gemacht wird. Die vereinbarte Provision ist verdient und fällig, wenn durch Vermittlung von HOME4U eine Willensübereinstimmung über ein Rechtsgeschäft (z.B. Kauf, Miete, Pacht, Tausch, Vorverträge, Kaufoptionen, etc.) rechtswirksam zustande kommt. Die Provision ist nach dem Verbraucherpreisindex 2010, wie von der Statistik Austria verlautbart, wertgesichert. Zahlungen sind ausschließlich auf das Bankkonto von HOME4U zu entrichten. Bargeld darf niemandem übergeben werden!
  4. Bei fehlendem Vermittlungserfolg gebührt die vereinbarte Vermittlungsprovision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer gemäß 15 Maklergesetz für folgende Fälle:

-wenn das in dieser Vereinbarung bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt, insbesondere die Unterzeichnung des Kaufvertrages unterlässt;
-wenn das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm von HOME4U bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; -wenn mit dem von HOME4U vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt;
-wenn das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde.
Für die Dauer des Alleinvermittlungsauftrages gebührt die Provision ferner, wenn der Auftraggeber den Alleinvermittlungsauftrag vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig auflöst oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers oder auf andere Art (z.B.: Selbstverkauf) zustande gekommen ist (§ 15 Abs 2 Maklergesetz).

  1. Besichtigungen von Immobilien und Beratungen erfolgen kostenlos.
  2. Jede Bekanntgabe der von HOME4U angebotenen Objekte bzw. der namhaft gemachten Interessenten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von HOME4U und lässt den Provisionsanspruch unberührt. Die Weitergabe von Informationen über mögliche Rechtsgeschäfte, welche der Interessent von HOME4U erhalten hat, an andere Personen ist nicht zulässig. Führt eine Weitergabe einer solchen Information (namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit) an einen Dritten zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes, so ist die vereinbarte Vermittlungsvergütung seitens des Interessenten zur Zahlung fällig. Die Daten werden vertraulich behandelt und nur zum Zwecke einer Immobilienvermittlung verwendet. HOME4U darf die überlassenen Daten nur zum Zwecke der Erfüllung des Auftrages an Dritte weitergeben.
  3. Der Auftraggeber hat HOME4U bei der Ausübung der Vermittlungstätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von mitgeteilten Geschäftsgelegenheiten zu unterlassen. HOME4U und Auftraggeber sind verpflichtet, einander die erforderlichen Nachrichten zu geben. Insbesondere hat der Auftraggeber HOME4U von einer Änderung der Verkaufsabsicht oder einem Privatverkauf unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich jene Personen bekanntzugeben, die sich während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages direkt an ihn gewendet haben. Sollte der Auftraggeber die Immobilie privat verkaufen, verpflichtet sich dieser, auch nach Ablauf des Alleinvermittlungsauftrages oder Beendigung des allgemeinen Vermittlungsauftrages, den Namen des Käufers HOME4U unverzüglich bekannt zu geben. Handelt es sich dabei um einen HOME4U-Interessenten, so ist die vereinbarte Provision verdient und fällig. HOME4U verpflichtet sich, nach Kräften tätig zu werden.
  4. HOME4U wird für den Interessenten tätig und unterstützt ihn bei der Suche nach einer Immobilie. Der Interessent ist jederzeit berechtigt, ohne Angabe eines Grundes und formlos, eine Löschung seiner Vormerkung zu verlangen. Die Löschung hat jedoch keine Auswirkung auf jene Rechtsgeschäfte, für die HOME4U bis zum Zeitpunkt der Löschung bereits verdienstlich tätig war, sofern das vermittelte Rechtsgeschäft (auch nach erfolgter Löschung) zustande kommt.
  5. HOME4U hat das Recht bei der Vertragsunterzeichnung beim Notar/Rechtsanwalt anwesend zu sein. Der Termin ist HOME4U rechtzeitig mitzuteilen. Im Falle, dass die Zahlung der vereinbarten Provision an HOME4U bis zur Vertragsunterfertigung noch nicht durchgeführt sein sollte, wird die Zahlung der Provision an HOME4U in der Treuhandvereinbarung des zu verbüchernden Vertrages festgehalten.
  6. Bei Nicht-Verbrauchergeschäften wird zwischen Auftraggeber und HOME4U ausdrücklich vereinbart, dass im Falle eines Ankaufes durch den/die Vorkaufsberechtigten der Auftraggeber zusätzlich die käuferseitige Provision in Höhe von 3% des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen MwSt./USt. bezahlt.
  7. HOME4U ist zum Zwecke der Vermittlung bevollmächtigt bei Hausverwaltung/ Wohnungsgenossenschaften, Ämter und Behörden Informationen/Auskünfte über die Immobilie/n einzuholen.
  8. Die schriftliche Korrespondenz zwischen Auftraggeber und HOME4U kann per Post oder E-Mail erfolgen. Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Namhaftmachung auch per E-Mail erfolgt.
  9. Soweit gesetzlich zulässig ist der Gerichtsstand und der Erfüllungsort Tulln an der Donau. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.